Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Der Zwick GmbH - HRB Kempten 101 75

1. Allgemeines

Unseren sämtlichen - auch künftigen - Lieferungen  und Dienstleistungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen und Ergänzungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, gelten als widersprochen und ausgeschlossen, sofern wir nicht schriftlich zustimmen.

2. Lieferungen
Liefertermine und Fristen sind für uns unverbindlich, es sei denn, sie sind von uns im Einzelfall schriftlich als verbindlich bestätigt worden. Ausgenommen im letzten Fall berechtigt eine Überschreitung den Kunde nicht zu irgendwelchen Ansprüchen.

3. Beratungen
Die Beratung eines Betriebes erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf umfassende persönliche Beratung, oder nach Absprache auf eine schriftliche Ausarbeitung. Einen Anspruch auf Erfolgsgarantie hat der Auftraggeber in keinem Fall.

 

4. Schweigepflicht
Der Berater verpflichtet sich über, alle ihm während seiner Tätigkeit  für den Auftraggeber bekanntgewordenen Geschäfts- und Betriebsdaten Stillschweigen zu bewahren.

5. Preise
Unsere Preise verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen MwSt., Kosten für Versand und eventueller Transportversicherungen, sowie anfallenden Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Beratungshonorare werden nach Absprache berechnet. Bei Honoraren über 1000.- € ist eine schriftliche Vereinbarung Vertragsgrundlage.

6. Zahlung
Soweit nicht anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb 10 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung des maßgeblichen Zahlungsziels sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, ohne daß es einer Mahnung bedarf.

Sind Teilzahlungen vereinbart, wird sofort der gesamte noch offenstehende Restbetrag fällig, falls der Kunde mit seinen Raten länger als eine Woche  in Rückstand gerät.Ein Recht zur Aufrechnung, oder Zurückbehaltung steht dem Kunden nur dann zu, falls seine Gegenforderung unbestritten, oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

7.  Eigentumsvorbehal
Alle gelieferten Waren (auch Softwarelizenzen) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Branchensoftware liefern wir eine zeitlich befristete Lizenz die nach Bezahlung der Lizenzgebühr freigegeben wird. Gastroline-Lizenzen sind hardwaregebunden und gelten nur für den vorgesehen Arbeitsplatz.

8. Genereller Haftungsausschluß
Soweit in vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, ist jegliche Haftung unsererseits, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Nicht-, oder Schlechterfüllung, einschließlich einer Haftung für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ausgeschlossen, ausgenommen in Fällen des Vorsatzes, oder grober Fahrlässigkeit.

9. Gewährleistung
Bei fremden Softwareprodukten leisten wir nur insoweit Gewähr, wie uns unserer Lieferant Gewähr leistet.
Im Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl verpflichtet, nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Voraussetzung ist in jedem Fall, daß die gekaufte Ware entsprechend den jeweiligen Produktspezifikationen betrieben und gemäß unseren Richtlinien gepflegt worden ist. Betreffend Software übernehmen wir keine Gewähr dafür, daß diese unterbrechungs- und fehlerfrei arbeitet und daß die in der Software enthaltenen Funktionen in allen vom Kunden gewählten Kombinationen ausgeführt werden und den Anforderungen des Kunden entsprechen. Bei Softwarefehlern welche die vertragsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden wir den Fehler - soweit wir zu dessen Beseitigung in der Lage sind - je nach seiner Bedeutung durch die Installation einer anderen Softwareversion, oder durch Hinweis zur Beseitigung, oder zur Vermeidung der Auswirkung des Fehlers, beseitigen. Der Kunde hat uns zur etwaigen Mängelbeseitigung nach unserem billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andererseits sind wir von jeglicher Gewähr-leistungsverpflichtung befreit. Letzteres gilt auch für den Fall, daß der Kunde, oder ein Dritter Eingriffe irgendwelcher Art, insbesondere Veränderungen, Reparaturen, oder Datenbankeingriffe an der von uns gelieferten Ware/Software vornimmt, oder die Ware anderweitig unsachgemäß behandelt wird. Eine Wartung der Software wird dann ausgeschlossen, wenn nach einem Up-Date(Versionnummer), mehr als 2 Jahre verstrichen sind und der Kunde keine automatische Wartung (Wartungsvertrag)

10. Sonstiges
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kempten im Allgäu. Auf den Kaufvertrag und andere Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und uns findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, und zwar unter Ausschluß der einheitlichen Kaufgesetze.Sollte eine, oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührten. Die Parteien werden in einem solchen Fall unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sinngemäß ist bei etwaigen Vertragslücken zu verfahren.

 

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